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OVG Schleswig-Holstein, 02.03.1994 - 1 L 163/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festsetzung von Zwangsgeld; Zwangsgeld; Zwangsgeldandrohung
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 05.11.1993 - 8 A 164/93
- OVG Schleswig-Holstein, 02.03.1994 - 1 L 163/93
Wird zitiert von ... (3)
- VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 5049/15
Wiederholte Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen der Nichtbefolgung …
Der Beklagte musste angesichts des Verhaltens des Klägers, der sich trotz dreifacher erfolgloser Androhung und entsprechender Festsetzung von Zwangsgeldern weiterhin weigert, der Nutzungsuntersagung Folge zu leisten, davon ausgehen, dass jedenfalls die vierte Androhung eines Zwangsgeldes nicht zum gewünschten Erfolg führen wird (so auch Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 2. März 1994, - 1 L 163/93 -, zitiert nach juris; siehe auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13. Februar 1985 - 15 CS 85A.50 -, BayVBl. 1985, 501). - OVG Schleswig-Holstein, 07.08.1995 - 1 M 63/95
Versiegelung; Räume; Nutzungsuntersagung
Deshalb dürfte im vorliegenden Sonderfall das Zwangsmittel des Zwangsgeldes häufiger als sonst nach der Rechtsprechung des Senates zulässig (vgl. dazu Urt. d. Senates v. 02. März 1994 - 1 L 163/93 - u. v. 07. Dezember 1994 - 1 L 111/93 -) wiederholt werden. - OVG Schleswig-Holstein, 07.12.1994 - 1 L 111/93
Zwangsgeldfestsetzung; Vollzugszweg
Angesichts dessen konnte nicht erwartet werden, daß mit der sechsten Zwangsgeldfestsetzung die gewünschte Wirkung bei der Klägerin würde erzielt werden können (vgl. zur Rechtswidrigkeit einer dritten bzw. vierten Zwangsgeldandrohung: Beschl. des Senates v. 07.02.1992 - 1 M 1/92 - Urt. des Senates v. 02.03.1994 - 1 L 163/93 - BayVGH, Beschl. v. 13.02.1985, BayVBl. 1985, 501).